Lärm
Im Berufsleben sind etwa 5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt. Dort gibt es verbindlich vorgeschriebene
Regelbegrenzungen und Überwachungsuntersuchungen, so dass Folgeschäden seit 30 Jahren zunehmend seltener auftreten. Leider hat die Lärmbelastung in unserem Alltagsleben v.a. unter Kindern und Jugendlichen eher
zugenommen. Und dort gibt es bisher keinerlei Vorsorgemaßnahmen...
Lärm als physikalische Energie zerstört bei einer bestimmten Intensität im Innenohr die Sinneszellen für unsere akustische Wahrnehmung. Dieser Effekt
ist bei sehr starker Einwirkung oder bei fehlender Erholungspausen irreversibel, das heißt eine einmal zerstörte Zelle ist endgültig kaputt. Es gibt keine medizinische Hilfsmaßnahme und auch nur
unbefriedigende Versuche mit Hörgeräten, um eine eingetretene Lärmschwerhörigkeit auszugleichen.
Zudem wird immer deutlicher, dass Lärm auch andere nachteilige Effekte im Körper hat, z.B. steigt die Herzinfarktgefahr wesentlich an (über den Lärm als
Stressfaktor).
Die Lärmschädigung des Gehörorgans beginnt bei einem Beurteilungspegel von 85 dB(A). Dieser errechnete Beurteilungswert ist in der Berechnungsformel ein
logarithmischer Wert, so dass eine Erhöhung um 3 dB(A) z.B. auf 88 dB(A) einer Verdoppelung der physikalischen Schallenergie entspricht. So ist bei einer Lärmbelastung ab 89 dB(A) auch schon nach kürzeren als
8 h/Tag Einwirkungszeiten ein Risiko für einen Gehörschaden vorhanden, ab 94 dB(A) besteht ein hohes Risiko.
Entsprechende Schallenergien werden in der Freizeit durchaus erreicht.
In einer Stellungnahme des wirtschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer von 1999 finden sich folgende Angaben:
Kinderpistolen direkt am Ohr 163 - 173 dB(A)
Knackfiguren direkt am Ohr 135 dB(A)
Diskotheken 92 - 111 dB(A)
tragbare Abspielgeräte mit Ohrhörern bis 110dB(A)
Die durchschnittliche Belastung durch Diskothekenbesuche oder MP3-Player ist für sich gesehen schon in einem Bereich, wo im Arbeitsleben Schutzmaßnahmen
erforderlich wären. Dabei zeigen sich, abhängig von den individuellen Gewohnheiten bei ca. 10% der Jugendlichen besorgniserregende Mittelungspegel (umgerechnet auf die 40 Stunden Wochenbelastung), die einen
Gehörschaden vorprogrammieren. Dazu kommen häufig noch berufliche Lärmpositionen.
Gefordert wird, wie in anderen Ländern z.T. schon geregelt, eine Spitzenbegrenzung der Schalldruckpegel von Abspielgeräten (durch technische Maßnahmen
geräteseitig), der Lärmbelastung in Diskotheken und anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Bis solche Normungsbestrebungen verwirklicht sind, ist es unbedingt nötig, durch Aufklärung der Betroffenen, der Eltern, der in Erziehungsberufen
Tätigen und für Veranstaltungen Verantwortlichen die Gefahr eine Hörschädigung durch Freizeitlärm zu mindern.
Dr. R. Arnold (www.r-arnold.com) .
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