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Dr. med. Raimund Arnold
 
Facharzt für Allgemeinmedizin -
 Betriebsmedizin - Suchtmedizin - Palliativmedizin

Heubergstr 1 ,   83512 Wasserburg
tel:  08071 / 94440
fax: 08071 / 94441

 

                     Heben und Handhabung von Lasten

 Rückenschmerzen sind sowohl in der Allgemeinbevölkerung sehr häufig (und dort oft Folge von zu wenig körperlicher Bewegung), als auch bei körperlich schwer arbeitenden Menschen ein ganz wesentlicher Grund für arbeitsbedingte Beschwerden und Ausfallszeiten.

Jedem ist klar, dass zu häufiges oder zu schweres Heben Rückenschemrzen und / oder Bandscheibenprobleme auslösen kann.Nicht jeder Rückenschmerz ist bandscheibenbedingt, die Ursachen und Therapiemöglichkeiten sind aber ähnlich.

Welche Lasten sind nun aber zu schwer? Leider ist eine ganz einfache Grenze dafür nicht zu ziehen. Alter, Geschlecht, Trainingszustand aber auch Umgebungsbedingungen (Kälte, Nässe) oder Eigenschaften der zu hebenden Last (Sperrigkeit, Griffmöglichkeit) und natürlich Transportwege, Hubhöhe etc. sind wichtige Variablen.

Trotzdem müssen natürlich bestimmte Empfehlungen für Grenzgewichte gegeben werden.

Nach der „Lastenhandhabverordnung“ von 1996 bzw. zusätzlichen Merkblättern muss von einem erhöhten Risiko für bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen ausgegangen werden, wenn Lastgewichten regelmässig (mehrfach pro Stunde) gehoben und getragen werden von über:

Alter

Grenzlast in kg Frauen

Grenzlast in kg Männer

15 – 17

10 kg

15 kg

18 – 39

15 kg

25 kg

Ab 40 Jahre

10 kg

20 kg

Werdende Mütter dürfen Arbeiten nicht durchführen, bei denen Lasten über 10 kg gehoben werden müssen (auch nicht regelmässig Lasten über 5 kg). Auch für Jugendliche gibt es ähnliche strenge, nach Transportweg aufgeschlüsselte, zumutbare Lastbegrenzungen.

Aus der wissenschaftlichen Literatur (Heltingen 1981) ist eine absolute Grenzbelastung für gelgentliches Heben (zweimal / Stunde, höchstens 4 Schritte) für Männer (19 – 45 Jahre) von 55 kg und Frauen von 15 kg  beschrieben.

Kompliziertere Rechenmodelle erlauben eine Beurteilung auch der Belastung durch sperrige Lasten oder häufig wiederkehrende Hebevorgänge. Besonders schädlich sind Zwangshaltungen oder Drehbewergungen des Oberkörpers bei der Lasthandhabung.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, gesundheitsschädliche Belastungen wie oben beschrieben zu vermeiden (z.B. durch technische Hilfsmittel). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten ihn dabei.

Dr. R. Arnold (www.r-arnold.com)