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Heben und Handhabung von Lasten
Rückenschmerzen sind sowohl in der Allgemeinbevölkerung sehr häufig (und dort oft Folge von zu wenig körperlicher Bewegung), als auch bei körperlich
schwer arbeitenden Menschen ein ganz wesentlicher Grund für arbeitsbedingte Beschwerden und Ausfallszeiten.
Jedem ist klar, dass zu häufiges oder zu schweres Heben Rückenschemrzen und / oder Bandscheibenprobleme auslösen kann.Nicht jeder Rückenschmerz ist
bandscheibenbedingt, die Ursachen und Therapiemöglichkeiten sind aber ähnlich.
Welche Lasten sind nun aber zu schwer? Leider ist eine ganz einfache Grenze dafür nicht zu ziehen. Alter, Geschlecht, Trainingszustand aber auch
Umgebungsbedingungen (Kälte, Nässe) oder Eigenschaften der zu hebenden Last (Sperrigkeit, Griffmöglichkeit) und natürlich Transportwege, Hubhöhe etc. sind wichtige Variablen.
Trotzdem müssen natürlich bestimmte Empfehlungen für Grenzgewichte gegeben werden.
Nach der „Lastenhandhabverordnung“ von 1996 bzw. zusätzlichen Merkblättern muss von einem erhöhten Risiko für bandscheibenbedingte
Lendenwirbelsäulenerkrankungen ausgegangen werden, wenn Lastgewichten regelmässig (mehrfach pro Stunde) gehoben und getragen werden von über:
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Alter
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Grenzlast in kg Frauen
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Grenzlast in kg Männer
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15 – 17
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10 kg
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15 kg
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18 – 39
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15 kg
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25 kg
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Ab 40 Jahre
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10 kg
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20 kg
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Werdende Mütter dürfen Arbeiten nicht durchführen, bei denen Lasten über 10 kg gehoben werden
müssen (auch nicht regelmässig Lasten über 5 kg). Auch für Jugendliche gibt es ähnliche strenge, nach Transportweg aufgeschlüsselte, zumutbare Lastbegrenzungen.
Aus der wissenschaftlichen Literatur (Heltingen 1981) ist eine absolute Grenzbelastung für gelgentliches
Heben (zweimal / Stunde, höchstens 4 Schritte) für Männer (19 – 45 Jahre) von 55 kg und Frauen von 15 kg beschrieben.
Kompliziertere Rechenmodelle erlauben eine Beurteilung auch der Belastung durch sperrige Lasten
oder häufig wiederkehrende Hebevorgänge. Besonders schädlich sind Zwangshaltungen oder Drehbewergungen des Oberkörpers bei der Lasthandhabung.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, gesundheitsschädliche Belastungen wie oben
beschrieben zu vermeiden (z.B. durch technische Hilfsmittel). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten ihn dabei.
Dr. R. Arnold (www.r-arnold.com)
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