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Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Nach dem Arbeitsschutzgestz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet zu beurteilen, welchen Gefährdungen und Belastungen seine Mitarbeiter ausgesetzt sind und
welche Arbeits- schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet die Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und -bei Betrieben mit mehr als 10
Beschäftigten in vereinfachter Form - die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung schriftlich zu dokumentieren.
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die systematische Erfassung von Gefährdungen und Belastungen und die Ableitung entsprechender Maßnahmen für jeden einzelnen Arbeitsplatz, wobei gleichartige Arbeitsplätze zusammengefasst werden können.
Anlass kann z.B. sein: neue Arbeitsverfahren, neue Maschinen, neue Arbeitsstoffe, Änderung des „Standes der Technik“, Auftreten von Unfällen oder
Beinaheunfällen.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der aber die Aufgabe an andere Führungskräfte delegieren kann. Die Gefährdungsbeurteilung ist als kontinuierlicher Prozess anzusehen, nicht als einmalge Aktion.
Mögliche Gefährdungsfaktoren sind in der Zusammenstellung von Gefährdungsfaktoren aufgelistet.
Der erste Schritt muß sicherlich sein, die verschiedenen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Betrieb aufzulisten. Diesen Arbeitsplätzen
werden dann die möglichen Risiken zugeordnet und in ihrer Gefährlichkeit bewertet. Schließlich werden Maßnahmen überlegt und Verantwortlicher und Termin festgelegt.
Die Realisierung der Maßnahmen kann dann ebenfalls auf dem Dokumentationsblatt abgehakt werden, wenn Abhilfe geschaffen werden konnte.
Ein Vorschlag zur Dokumentation ist auf einer Seite hinterlegt, zu der Sie hier gelangen: DOKUMENTATION ARBEITSPLATZANALYSE
Weitere Informationen und Dokumentationsvorscläge finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Berufsgenossenschaft, z.T. auch mit Brachenbezogenen Vorformulierungen
Übersicht über die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
1. Mechanische Gefährdung
- Ungeschützte bewegte Maschinenteile
- Teile mit gefährlichen Oberflächen
- Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel
- Unkontrolliert bewegte Teile
- Anstoßen, Sturz auf der Ebene, Stolpern, Ausrutschen, Umknicken, Fehltreten
- Absturz
2. Elektrische Gefährdung
- Gefährliche Körperströme
- Lichtbögen
3. Gefahrstoffe
- Gase
- Dämpfe
- Aerosole, Nebel, Rauche
- Flüssigkeiten
- Feststoffe
4. Biologische Gefährdung
- Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren
- Allergene und toxische Stoffe von Mikroorganismen, von Kleinstlebewesen u.ä.
5. Brand- und Explosionsgefährdung
- Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
- Explosionsfähige Atomsphäre
- Explosivstoffe
- Elektrostatische Aufladung
6. Thermische Gefährdung
- Kontakt mit heißen Medien / Oberflächen
- Kontakt mit kalten Medien / Oberflächen
7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
- Lärm
- Ultraschall
- Ganzkörperschwingungen
- Hand-, Armschwingungen
- Nichtionisierende Strahlung
- Ionisierende Strahlung
- Elektromagnetische Felder
- Arbeiten in Unter- oder Überdruck
8. Gefährdung / Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Klima
- Beleuchtung
- Raumbedarf / Verkehrswege / Arbeitsplatzgestaltung
9. Physische Belastung / Arbeitsschwere
- Schwere dynamische Arbeit
- Einseitige dynamische Arbeit
- Statische Arbeit (Haltungsarbeit)
- Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit
10.Wahrnehmung und Handhabbarkeit
- Informationsaufnahme, Verarbeitung / Kommunikation
- Wahrnehmungsumfang
- Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln
11.Sonstige Gefährdungen / Belastungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Hautbelastung
- Durch Tiere
- Durch Pflanzen und pflanzliche Produkte
12.Psychische Belastungen
- Tätigkeit
- Arbeitsorganisation
- Soziale Bedingungen
13.Organisation
- Arbeitsablauf
- Arbeitszeit
- Qualifikation
- Unterweisung
- Verantwortung
Dr. R. Arnold (www.r-arnold.com)
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